Afrikanische Schweinepest (ASP) in der VG Rhein-Selz
Durch den Ausbruch der ASP bei Wildschweinen im Kreis Groß-Gerau ist auch das Verwaltungsgebiet der VG Rhein-Selz als Restriktionszone des Infektionsgeschehens ausgewiesen worden.
Was ist zu beachten?
Das in der Restriktionszone lebende Wild, soll möglichst wenig beunruhigt werden, damit eine weitere Ausbreitung der ASP durch Wildwechsel unterbunden wird.
Für Hunde besteht Leinenpflicht!
Dies wurde durch eine Allgemeinverfügung von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erlassen.
Bitte beachten: Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern belegt!
Alle Freizeitaktivitäten, die Lärm oder eine Beunruhigung von Wild verursachen können, sind möglichst zu unterlassen und es sollten keine Essensreste in Feld, Wald und Flur hinterlassen werden.
Die ausgewiesenen Feld- und Wanderwege sollten nicht verlassen werden und die Wildruhezonen möglichst nicht betreten werden.
Tot aufgefundene Wildschweine sollten unverzüglich mit genauen Ortsangaben dem zuständigen Kreisveterinäramt in Ingelheim gemeldet werden: 06132 / 787-4102 oder abt.41@mainz-bingen.de
Näheres erfahren Sie über die Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Wir bitten, auch im Namen der Jagdgesellschaft Guntersblum, um Ihre Unterstützung und um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
Achtung, Afrikanische Schweinepest!
- Feld und Wanderwege nicht verlassen
- Hunde unbedingt anleinen (max. 5 m)
- Auf Anzeichen für totes Wild achten (Kadaverfund, Verwesungsgeruch)
- Tierkadaver und krankes wild nicht berühren
- Fundort möglichst markieren, ggf. GPS-Daten erfassen
- Fundort mit GPS-Daten dem Kreisveterinäramt melden Tel. 06132 787-4102 oder Mail: abt.41@mainz-bingen.de
- Es gelten die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landkreises Mainz-Bingen