Illegale Müllablagerungen

Als ‚Wilder Müll‘ bezeichnet man illegale Müllentsorgungen in der Landschaft.
Neben vielen grauen und blauen Müllsäcken und großen Mengen Grünschnittabfall wird auch Bauschutt sowie Sperrmüll und Elektroschrott einfach in unserer Gemarkung abgelegt und so unerlaubt entsorgt.
Erst vor wenigen Tagen wurde Sondermüll, wie volle Lackdosen, Tiefengrund und Farbkanister ohne Hemmungen einfach in einem abwasserführenden Graben entsorgt.
Die Abfälle können durch Schadstoffe zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser und Gewässern führen. „Wilder Müll“  sieht nicht nur unschön aus, sondern gefährdet auch unsere heimischen Wildpflanzen und Wildtiere.
 
Wer Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe  geahndet wird. In Sonderfällen kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.
 
Hinweise und  Meldungen von Wilden Müll in der Guntersblumer Gemarkung nimmt die Umweltbeauftragte der Ortsgemeinde Katja Deschinger entgegen: umweltbeauftragte@guntersblum.eu  .